Es wurden zwei Bauanträge genehmigt:
Der Bebauungsplan Nr. 18 der Gemeinde „Lengdorf/Am Bahnhof“ wird einheitlich als Mischgebiet ausgewiesen. Für diesen Bereich des Bebauungsplans Nr. 18, der im Süden durch die Bahnhofstraße, im Westen durch die Straße „Thanner Weg“, im Norden durch
die Straße „Am Bahnhof“ und im Osten durch den „Bahnweg“ umgrenzt wird, beschließt der Gemeinderat eine Veränderungssperre. Auf Grund dieser Veränderungssperre musste
ein Bauantrag von vier Doppelhaushälften im o.g. Bereich abgelehnt werden.
Die Kindergarten- und Kinderkrippengebühren werden um 4% erhöht. Die Änderungen der jeweiligen Gebührensatzungen treten am 01. September 2010 in Kraft.
Der vorgelegten Änderung der Satzung des Zweckverbandes „Volkshochschule Erding“ wurde zugestimmt.
Die Zufahrtsstraße nach Schlairdorf (Feld- und Waldweg) hat seine öffentliche Verkehrsbedeutung verloren und wird nach dem BayStrWG eingezogen.
Die Straße in Sollach Richtung Gemeindegrenze nach St. Wolfgang ist in einem sehr schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Die Kosten für diese Sanierung belaufen sich lt. Kostenangebot auf 13.442,24 €.
Es lagen zwei Bauanträge vor:
- Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle in Schachtenseeon
- Abbruch und Neubau eines Garagengebäudes mit Photovoltaikanlage in Obergeislbach
Der vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 21 „Gewerbegebiet Kopfsburg“ in
ein „Dorfgebiet“ wurde zugestimmt. Aufteilung des Elternhauses in vier Wohneinheiten.
Stellungnahme zur Bauleitplanung der Nachbargemeinde Dorfen. Gegen den vorgelegen
Bebauungsplan Nr. 24 „Gewerbepark Südwest“ der Stadt Dorfen gab es keine Einwände.
Die Wahlhelfer für den Volksentscheid zum Nichtraucherschutz am 04.07.2010 wurden
benannt.
Widmung von gemeindlichen Entwässerungseinrichtungen. In den Gemeindebereichen
Obergeislbach, Niedergeislbach, Thann, Furtan, Außerbittlbach, Innerbittlbach und Brand-
lengdorf wurden alle Regenwasserkanäle, straßenbegleitenden Betonrinnen sowie offenen
Straßengräben als Bestandteil der gemeindlichen Entwässerungseinrichtung gewidmet.
Herr Josef Irl hat für seine 42jährige phänologische ehrenamtliche Tätigkeit als Wetter-
beobachter die Bundesverdienstmedaille erhalten.
Das Klageverfahren der Gemeinde Lengdorf vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
fand am 29.04.2010 in Ansbach statt. Die Beitrags- und Gebührensatzung sowie die Ent-
wässerungssatzung der Gemeinde Lengdorf wurden als rechtswirksam und somit rechts-
gültig erklärt.
Die nächste Bürgerversammlung findet am 29. Juni 2010 um 19.30 Uhr im Gasthaus
Menzinger statt.